- Fremdgeschäft
- Geschäftsform im Handel. Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung; getätigt von z.B. ⇡ Handelsvertretern, ⇡ Handelsmaklern im Agenturvertrieb, aber auch von ⇡ Einkaufskontoren des Großhandels und von Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen, die bei der Geschäftsanbahnung mitwirken und bei der Geschäftsabwicklung nur teilweise eingeschaltet sind. Geschäftsanbahnung mittels hausinterner Ausstellungen und Musterungen sowie Rundschreiben, Ordersätzen oder sonstigen Lieferantenempfehlungen. Geschäftsabwicklung mittels ⇡ Empfehlungs-, ⇡ Zentralregulierungs-, ⇡ Delkredere- oder ⇡ Abschlussgeschäft. Der Warenstrom wird als ⇡ Streckengeschäft, in Ausnahmefällen als ⇡ Lagergeschäft abgewickelt.- Gegensatz: ⇡ Eigengeschäft.
Lexikon der Economics. 2013.