Fremdgeschäft

Fremdgeschäft
Geschäftsform im Handel. Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung; getätigt von z.B.  Handelsvertretern,  Handelsmaklern im Agenturvertrieb, aber auch von  Einkaufskontoren des Großhandels und von Zentralen  kooperativer Gruppen, die bei der Geschäftsanbahnung mitwirken und bei der Geschäftsabwicklung nur teilweise eingeschaltet sind. Geschäftsanbahnung mittels hausinterner Ausstellungen und Musterungen sowie Rundschreiben, Ordersätzen oder sonstigen Lieferantenempfehlungen. Geschäftsabwicklung mittels  Empfehlungs-,  Zentralregulierungs-,  Delkredere- oder  Abschlussgeschäft. Der Warenstrom wird als  Streckengeschäft, in Ausnahmefällen als  Lagergeschäft abgewickelt.
- Gegensatz:  Eigengeschäft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Abschlussgeschäft — Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Gegenüber einem Lieferanten verpflichtet sich ein ⇡ Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer ⇡ kooperativen Gruppe, innerhalb einer festgelegten Frist eine bestimmte Warenmenge abzunehmen. Beim A …   Lexikon der Economics

  • Eigengeschäft — Propergeschäft. 1. Begriff: Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, z.B. bei Importen; getätigt von ⇡ Einkaufskontoren des Großhandels, von Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen oder ⇡ Filialunternehmungen. Der Warenstrom wird als ⇡… …   Lexikon der Economics

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